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Publikationen
07.03.2022 BGH-Urteil

Neue Wege zur Kundenzustimmung

Finanzinstitute suchen weiter nach dem richtigen Weg, mit den Folgen des BGH-Urteils umzugehen. Im April 2021 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Banken und Sparkassen bei Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedigungen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Erste Institute haben begonnen, Girokonten von Kunden zu kündigen, die den aktuellen Preisen und Bedingungen auch nach mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht zugestimmt haben.

Kündigungen auszusprechen stellt Banken vor verschiedene Herausforderungen erläutert Dr. Thomas Nitschke im Handelsblatt: "Wenn sie Kunden kündigen, die im Dispo sind, ist das letztlich teuer, wenn Banken diesen Kredit am Ende abschreiben müssen."