Ausgangslage:
- Bereits 2020 hat die EBA umfangreiche Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung veröffentlicht.
- Für von der EZB beaufsichtigte Institute muss eine stufenweise Umsetzung ab Mitte 2021 erfolgen, für von der BaFin beaufsichtigte Institute ist die vollständige Anwendung der neuen 7. MaRisk-Novelle ab dem 01.01.2024 verpflichtend.
- Aufbauend auf Arbeitshilfen eines DSGV-Zentralprojekts gilt es, die Ausgangslage des Klienten zu bewerten und vorhandene Lücken bis zum Umsetzungszeitpunkt zu schließen.
- Wesentlicher Schwerpunkt der 7. MaRisk-Novelle liegt dabei auf diversen Ausprägungen des Kreditgeschäfts.
Handlungsfelder BLC:
- Analyse der spezifischen Ausgangslage in allen relevanten Themenfeldern („Gap-Analyse“)
- Identifikation, Priorisierung und Dokumentation von Handlungsfeldern, auch im Abgleich mit zentralen Projektunterlagen
- Umfangreiche fachliche Konzeption von Prozessen und Regelungen zur Schließung identifizierter Lücken
- Enge Unterstützung bei der prozessualen und administrativen Umsetzung der erarbeiteten Inhalte
- Information und Schulung betroffener Mitarbeiter/innen
Zentrale Ergebnisse:
- Klarheit über sämtliche Änderungsbedarfe geschaffen
- Alle notwendigen prozessualen und regelungstechnischen Anpassungen fristgerecht erarbeitet
- Administrative und schulungstechnische Handlungsfähigkeit zum Stichtag sichergestellt
- Klaren Fahrplan für in der Zukunft liegende weitere Anpassungen erarbeitet und in der Organisation verankert