Umsetzung 7. MaRisk-Novelle

Klient:

Sparkasse

Leistungsfelder:

  • OrganisationRegulatorik

Ausgangslage:

  • Bereits 2020 hat die EBA umfangreiche Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung veröffentlicht.
  • Für von der EZB beaufsichtigte Institute muss eine stufenweise Umsetzung ab Mitte 2021 erfolgen, für von der BaFin beaufsichtigte Institute ist die vollständige Anwendung der neuen 7. MaRisk-Novelle ab dem 01.01.2024 verpflichtend.
  • Aufbauend auf Arbeitshilfen eines DSGV-Zentralprojekts gilt es, die Ausgangslage des Klienten zu bewerten und vorhandene Lücken bis zum Umsetzungszeitpunkt zu schließen.
  • Wesentlicher Schwerpunkt der 7. MaRisk-Novelle liegt dabei auf diversen Ausprägungen des Kreditgeschäfts.

Handlungsfelder BLC:

  • Analyse der spezifischen Ausgangslage in allen relevanten Themenfeldern („Gap-Analyse“)
  • Identifikation, Priorisierung und Dokumentation von Handlungsfeldern, auch im Abgleich mit zentralen Projektunterlagen
  • Umfangreiche fachliche Konzeption von Prozessen und Regelungen zur Schließung identifizierter Lücken
  • Enge Unterstützung bei der prozessualen und administrativen Umsetzung der erarbeiteten Inhalte
  • Information und Schulung betroffener Mitarbeiter/innen

Zentrale Ergebnisse:

  • Klarheit über sämtliche Änderungsbedarfe geschaffen
  • Alle notwendigen prozessualen und regelungstechnischen Anpassungen fristgerecht erarbeitet
  • Administrative und schulungstechnische Handlungsfähigkeit zum Stichtag sichergestellt
  • Klaren Fahrplan für in der Zukunft liegende weitere Anpassungen erarbeitet und in der Organisation verankert