Ausgangslage:
- Bereits 2020 hat die EBA umfangreiche Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung veröffentlicht.
 - Für von der EZB beaufsichtigte Institute muss eine stufenweise Umsetzung ab Mitte 2021 erfolgen, für von der BaFin beaufsichtigte Institute ist die vollständige Anwendung der neuen 7. MaRisk-Novelle ab dem 01.01.2024 verpflichtend.
 - Aufbauend auf Arbeitshilfen eines DSGV-Zentralprojekts gilt es, die Ausgangslage des Klienten zu bewerten und vorhandene Lücken bis zum Umsetzungszeitpunkt zu schließen.
 - Wesentlicher Schwerpunkt der 7. MaRisk-Novelle liegt dabei auf diversen Ausprägungen des Kreditgeschäfts.
 
Handlungsfelder BLC:
- Analyse der spezifischen Ausgangslage in allen relevanten Themenfeldern („Gap-Analyse“)
 - Identifikation, Priorisierung und Dokumentation von Handlungsfeldern, auch im Abgleich mit zentralen Projektunterlagen
 - Umfangreiche fachliche Konzeption von Prozessen und Regelungen zur Schließung identifizierter Lücken
 - Enge Unterstützung bei der prozessualen und administrativen Umsetzung der erarbeiteten Inhalte
 - Information und Schulung betroffener Mitarbeiter/innen
 
Zentrale Ergebnisse:
- Klarheit über sämtliche Änderungsbedarfe geschaffen
 - Alle notwendigen prozessualen und regelungstechnischen Anpassungen fristgerecht erarbeitet
 - Administrative und schulungstechnische Handlungsfähigkeit zum Stichtag sichergestellt
 - Klaren Fahrplan für in der Zukunft liegende weitere Anpassungen erarbeitet und in der Organisation verankert