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Publikationen
03.05.2018 Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzerklärungen als Asset begreifen

Kurz vor Geltungsbeginn der europäischen Datenschutzgrundverordnung müssen Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen aktualisieren. Viele Banken fassen diese Notwendigkeit als Pflichtübung auf. „Ein Blick auf den Markt zeigt aber auch Häuser, die mit gutem Beispiel vorangehen, die ihre Kunden transparent informieren und Datenschutzerklärungen offenkundig als Asset begreifen“, schreibt Robert Timmerhaus auf Springer Professional.